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Insolvenzprofil
Bäcker Wolff GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 10293
EUID
DER1202.HRA10293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 85/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
28.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker Wolff GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt. Der Stichtag für die Forderungsanmeldung und Stellungnahmen ist der 28.05.2024. Gegenstand der Beschlussfassung ist ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Hans-Jürgen Klems, wonach dieser 40.000,00 EUR an die Masse zahlt. Gläubiger können bis zum Stichtag schriftliche Stellungnahmen einreichen. Nimmt kein Gläubiger teil, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Entscheidung wurde am 07.05.2024 verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 85/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10293 eingetragenen Bäcker Wolff GmbH & Co. KG, Keniastr. 16, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Am…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 85/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10293 eingetragenen Bäcker Wolff GmbH & Co. KG, Keniastr. 16, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20237 eingetragene Klems Verwaltungs-GmbH, Keniastr. 16, 47269 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Klems, Wichlinghofer Markstraße 18 b, 44265 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) im schriftlichen Verfahren anberaumt, Stichtag ist der
28.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bäcker Wolff GmbH & Co. KG und Hans-Jürgen Klems, wonach dieser zur Erledigung aller potentiellen Ansprüche in dem hiesigen Verfahren einen Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR an die Masse zahlt, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.04.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 85/20
Amtsgericht Duisburg, 07.05.2024
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