Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Volta Trucks Aftersales GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Youco24 Business Center, Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 128062
EUID
DEM1201.HRB128062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 100/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke
Adresse
Vinckeufer 3, 47119 Duisburg
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
27.10.2023
Eröffnung
07.05.2024 , 09:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Einsichtnahme Unterlagen
05.07.2024
Prüfungstermin
02.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Leasing, die Instandhaltung sowie die Wartung kommerzieller batteriebetriebener Elektro-Lastkraftwagen sowie die Übernahme aller damit im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 07.05.2024 um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volta Trucks Aftersales GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 27.10.2023 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.08.2024. Die Forderungstabelle sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 05.07.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Zur Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 100/23
60 IN 100/23
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128062 eingetragenen Volta Trucks Aftersales GmbH, c/o Youco24 Business Center, Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt, tatsächlich geschäfts…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 100/23
60 IN 100/23
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128062 eingetragenen Volta Trucks Aftersales GmbH, c/o Youco24 Business Center, Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt, tatsächlich geschäftsansässig: Hafenstr. 69, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn John Burrows, 6 Shandon Colse, TN2 3RE Tunbridge Wells, Vereinigtes Königreich und Herrn Essa Al-Saleh, Im Buel 2, 8852 Altendorf, Schweiz
Geschäftszweig: Leasing, Instandhaltung sowie Wartung von Elektro-Lastkraftwagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2024, um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Deutsche Bank AG, IBAN DE28362700240146211844, BIC DEUTDEDB362.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Duisburg, 07.05.2024
Amtsgericht
Levejohann
Richterin am Amtsgericht
60 IN 100/23
Duisburg, 07.05.2024
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