Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei & Konditorei Glomm oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 20524
EUID
DER1101.HRA20524
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 221/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Kluth
Adresse
Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Antragseingang
22.11.2024
Eröffnung
24.04.2025 , 18:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2025
Berichtstermin
26.06.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20524, wird vom Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 503 IN 221/24) behandelt. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die Gesellschafter Herrn Klaus Glomm und Herrn Winfried Glomm-Kostka vertreten. Am 22.01.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 27.01.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG ist am 24.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag bereits am 22.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Kluth ernannt. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG ist am 24.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag bereits am 22.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Kluth ernannt. Die Gläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.06.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 26.06.2025 festgelegt. Spätestens ab dem 12.06.2025 wurden die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein späterer Verfahrensschritt ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO, die am 22.01.2026 bei Gericht eingegangen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 221/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20524 eingetragenen Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Klaus Glomm, und Herr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 221/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20524 eingetragenen Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Klaus Glomm, und Herrn Winfried Glomm-Kostka,
ist am 22.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 221/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 221/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20524 eingetragenen Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Klaus Glomm und Herrn Winfried Glomm-Kostka,
wi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 221/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20524 eingetragenen Bäckerei & Konditoreii Glomm oHG, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Klaus Glomm und Herrn Winfried Glomm-Kostka,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.04.2025, um 18:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 221/24
Düsseldorf, 24.04.2025
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