Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Ackerstr. 12, 02977 Hoyerswerda
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 9207
EUID
DEU1104.HRA9207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 2249/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
30.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 549 IN 2249/16 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister als HRA 9207 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bäckerei Pieprz Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten, deren Geschäftsführer Lars Görner und Andre Pieprz sind. Im aktuellen Verfahrensschritt wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.08.2024 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 2249/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG, Ackerstraße 12, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRA 9207
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bäckerei Pieprz Verwaltungsgesllschaft mbH; d. ver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 2249/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG, Ackerstraße 12, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRA 9207
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bäckerei Pieprz Verwaltungsgesllschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Lars Görner; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andre Pieprz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.08.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 2249/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG, Ackerstraße 12, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRA 9207
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bäckerei Pieprz Verwaltungsgesllschaft mbH; d. ver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 2249/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Pieprz GmbH & Co. KG, Ackerstraße 12, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRA 9207
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bäckerei Pieprz Verwaltungsgesllschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Lars Görner; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andre Pieprz
ergeht am 19.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Die formelle und materielle Prüfung der von dem Insolvenzverwalter am 18.07.2024 vorgelegten
|Unterlagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung
|Schlussrechnungsunterlagen
wird einem Sachverständigen übertragen.
2. Als Sachverständiger wird
Dipl.-Kfm. Erion Metoja
c/o Sachverständigeninstitut Dr. Eisner AG
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen
beauftragt.
3. Die Abrechnung ist anhand der in der Insolvenzakte befindlichen Unterlagen, insbesondere des Verzeichnisses der Massegegenstände sowie sämtlicher eingereichter Berichte des Insolvenzverwalters, zu prüfen.
4. Der Auftrag umfasst folgende Aufgaben:
|Prüfung der Abrechnung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit durch Einzelbelegprüfung
|Prüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Führung des Belegwesens nach den Regeln kaufmännischer Buchführung
|Prüfung der lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle
|Gegenüberstellung der Einnahmen mit dem Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz
|Prüfung des Standes der Masseverwertung
|Überprüfung, ob die von dem Insolvenzverwalter befriedigten Ansprüche als Masseverbindlichkeiten im Sinne der §§ 54, 55 Abs. 1 und 2 InsO, § 100 oder § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO anzusehen sind
|Prüfung der ordnungsgemäßen Erfassung und Befriedigung der geltend gemachten Aus- und Absonderungsrechte
|Prüfung, ob die von dem Insolvenzverwalter an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrten Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden sind
|Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der entstandenen Massekosten und Masseschulden
|Prüfung der durch den Verwalter aus der Insolvenzmasse entnommenen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten
|Prüfung der Übertragung einzelner Geschäfte und Aufgaben des Verwalters auf Hilfskräfte gemäß § 5 InsVV mit Unterscheidung in delegierbare Sonderaufgaben und originäre Verwalteraufgaben
|Feststellung über die Art und Höhe der bis zum Verfahrensabschluss zu erwartenden weiteren Einnahmen (insbesondere Steuererstattungen) und Ausgaben
|Überprüfung, ob die dem Vergütungsantrag des Verwalters zugrunde gelegte Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV richtig ermittelt wurde und die evtl. geltend gemachten Erhöhungstatbestände unter Berücksichtigung der Einbeziehung weiterer Fachkräfte angemessen erscheinen
5. Die in der Akte bzw. bei dem Insolvenzverwalter befindlichen Unterlagen sind dem Sachverständigen auszuhändigen. Der Sachverständige wird ermächtigt, sich wegen fehlender Belege oder Unterlagen unmittelbar mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und diese bei ihm einzufordern.
6. Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, dem Sachverständigen uneingeschränkt Auskunft zu erteilen und erforderliche weitere Belege zur Verfügung zu stellen sowie die weitere fortgeführte Schlussrechnung nebst allen Belegen und Unterlagen an den eingesetzten Sachverständigen direkt zu übergeben. Der Prüfungsauftrag des Sachverständigen bezieht sich auch auf die fortgeführte Schlussrechnung.
7. Nach Abschluss der Prüfung ist dem Gericht ein umfassender Bericht in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.