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Insolvenzprofil
Bäcker's Backstube AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11532
Stammkapital
500.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB11532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 184/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
vorläufige Insolvenzverwalterin
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
09.10.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren aller Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Bäckerei & Konditorei
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Backwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG, Offenbach am Main (Aktenzeichen 8 IN 184/22), sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist der Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, welcher 466.270,15 Euro beträgt. Aufgrund besonderer Tätigkeiten wie Betriebsfortführung, Klärung von Arbeitnehmerfragen und Sanierungsbemühungen wurde eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 85 % festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung beträgt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung beträgt 466.270,15 Euro. Aufgrund besonderer Tätigkeiten wie Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen wurde die Vergütung um insgesamt 85 % erhöht. Zusätzlich wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 30.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Das Prüfungsergebnis wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 184/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 11532), vertr. d.: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Vorstand),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolve…
Geschäftsnummer: 8 IN 184/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 11532), vertr. d.: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Vorstand),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt vorliegend 466.270,15 EURO.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend waren, aufgrund der von der der vorläufigen Insolvenzverwalterin konkret entwickelten Tätigkeiten, Erhöhungen von insgesamt 85 % insbesondere festzusetzen für Betriebsfortführung, Klärung von Arbeitnehmerfragen, die Sanierungsbemühungen und die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 184/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 11532), vertr. d.: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Vorstand), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schri…
8 IN 184/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker's Backstube AG, Sprendlinger Landstraße 178, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 11532), vertr. d.: Lukas Blau, Beethovenstraße 33a, 60325 Frankfurt am Main, (Vorstand), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 30.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.09.2026
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