Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 252720
EUID
DEF1103R.HRB252720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 130/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Telefon
0521-91414756
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2026 , 09:54 Uhr
Eröffnung
06.10.2026 , 13:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.11.2026
Einsicht Forderungstabelle
01.12.2026
Berichts- und Prüfungstermin
15.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Paderborn hat am 22.07.2026 um 09:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252720 B eingetragen und hat ihren Sitz in Delbrück. Als gesetzlich vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Michael Neumann benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger aus Bielefeld bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 22.07.2026 hat das Amtsgericht Paderborn im Verfahren 97 IN 130/26 über das Vermögen der Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erlassen. Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Ve…
Am 22.07.2026 hat das Amtsgericht Paderborn im Verfahren 97 IN 130/26 über das Vermögen der Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erlassen. Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Am 06.10.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Anträge einer Gläubigerin vom 14.04.2026 und eines weiteren Gläubigers vom 06.07.2026. Zugleich sind die Verfahren 97 IN 130/26 und 97 IN 248/26 miteinander verbunden. Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 01.12.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 130/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252720 B eingetragenen Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG, Rietberger Straße 44, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neuma…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 130/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252720 B eingetragenen Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG, Rietberger Straße 44, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neumann, Volmser Heidkamp 10, 32549 Bad Oeynhausen
ist am 22.07.2026, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 130/26
Amtsgericht Paderborn, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 130/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252720 B eingetragenen Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG, Rietberger Straße 44, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neumann, Volmser Heidkamp 10, 32549 Bad O…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 130/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 252720 B eingetragenen Bäume & Pflanzen Helfgerdt UG, Rietberger Straße 44, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neumann, Volmser Heidkamp 10, 32549 Bad Oeynhausen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.10.2026, um 13:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 06.07.2026 eingegangenen Antrags eines weiteren Gläubigers
.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 130/26 und 97 IN 248/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-91414756, Fax: 0521-91414880.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 130/26
Paderborn, 06.10.2026
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