Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Rupert-Mayer-Straße 44 c/o Sirius Business Park München Obersendling, 81379 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 252962
EUID
DED2601V.HRB252962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 2784/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Akbulak Oktay
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigte)
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.12.2025
Widerspruchsfrist
19.01.2026
Schlusstermin
20.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Produkt-, Speditions-, Transport-, Umzugs- und Logistikdienstleistungen sowie Overnightservice im Selbsteintritt oder durch Vermittlung, Erbringung von Lager- und Fulfillmentdienstleistungen sowie Dienstleistung im Bereich Tourismus in Kooperation mit Hotels, Flughäfen einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen sowie der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 19.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH ist beim Amtsgericht München anhängig. Das Verfahren läuft im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Bis zum 19.12.2025 wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft, wobei die Beteiligten bis zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH ist beim Amtsgericht München anhängig. Das Verfahren läuft im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Bis zum 19.12.2025 wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft, wobei die Beteiligten bis zum 19.01.2026 Gelegenheit hatten, diesen widerspruch einzulegen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 85.298,71 EUR steht ein Betrag von 23.843,59 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldner…
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 18 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldner…
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 85.298,71 EUR steht ein Betrag von 23.843,59 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldner…
1542 IN 2784/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BAGGISTICS Hospitality & Transportation GmbH, c/o Sirius Business Park München Obersendling, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Akbulak Oktay
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 252962
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
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