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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baginski GmbH ist die Masseunzulänglichkeit, welche am 12.11.2021 angezeigt wurde, durch den Insolvenzverwalter wieder beseitigt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurde am 20.02.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine vergleichsweise Einigung bezüglich der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer Roman Sascha Baginski gemäß § 15b InsO durchzuführen; Einwendungen hiergegen waren bis zum 06.0streng.2025 möglich. Am 24.07.2025 wurde beschlossen, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf den Tabellenblättern 77-80 im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 21.08.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben.
Originalbekanntmachung
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