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Insolvenzprofil
Baier UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Trappenboom 12, 46509 Xanten
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 11438
EUID
DER1304.HRB11438
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 20/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 10:40 Uhr
Eröffnung
29.08.2025 , 08:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Prüfungstermin
04.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Elektro- und Energietechnik sowie des Maschinenbaus sowie Erbringung von allgemeinen Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 29.08.2025 um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baier UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Markus Kier ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 14.10.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen einzulegen ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baier UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.08.2025 um 08:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 23.04.2025 angeor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baier UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.08.2025 um 08:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 14.04.2025 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 23.04.2025 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Markus Kier ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 04.11.2025. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.10.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist verzichtet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11438 eingetragenen Baier UG (haftungsbeschränkt), Am Trappenboom 12, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Baier, Korte-Veens-Weg 7, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Die Durch…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11438 eingetragenen Baier UG (haftungsbeschränkt), Am Trappenboom 12, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Baier, Korte-Veens-Weg 7, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Elektro- und Energietechnik sowie des Maschinenbaus sowie Erbringung von allgemeinen Serviceleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.08.2025, um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.11.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
34 IN 20/25
Kleve, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11438 eingetragenen Baier UG (haftungsbeschränkt), Am Trappenboom 12, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Baier, Korte-Veens-Weg 7, 46…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 20/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11438 eingetragenen Baier UG (haftungsbeschränkt), Am Trappenboom 12, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Baier, Korte-Veens-Weg 7, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Elektro- und Energietechnik sowie des Maschinenbaus sowie Erbringung von allgemeinen Serviceleistungen
ist am 23.04.2025, um 10:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 20/25
Amtsgericht Kleve, 23.04.2025
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