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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb einer Speisegaststätte mit Schank- und Speisewirtschaft sowie Internethandel. Durchführung von - Maler- und Lackiererarbeiten - Fassadenrenovierungen - Fensterarbeiten - Trockenbauarbeiten - Sanierungsarbeiten - Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerarbeiten - Estrichlegerarbeiten - Metall- und Glockengießerarbeiten - Parkettlegerarbeiten - Rolladen- und Sonnenschutztechnikerarbeiten - Gebäudereinigungen - Bau- und Bautentrocknungsarbeiten - Bodenlegerarbeiten - Dachbeschichtungsarbeiten - Fugenarbeiten (im Hochbau) - Holz- und Bautenschutarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) - Einbau von genormten Baufertigteilen - Metalischleifer- und Polierarbeiten - Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten - Kabelverlegungsarbeiten (ohne Anschlussarbeiten), wobei für alle Tätigkeiten gilt, dass handwerkliche Tätigkeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balara GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 13.0
02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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