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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balara GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 13.0
02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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