Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Durchführung von Maurer- und Betonbauerarbeiten, Fassadenrenovierungen, Fensterarbeiten, Trockenbauarbeiten, Sanierungsarbeiten, Estrichlegerarbeiten, Parkettlegerarbeiten, Rolladen- und Sonnenschutztechnikerarbeiten, Gebaüdereinigungen, Bau- und Bautentrocknungsarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Dachbeschichtungsarbeiten, Fugenarbeiten (im Hochbau), Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), Einbau von genormten Baufertigteilen, Metallschleifer- und Polierarbeiten, Kabelverlegungsarbeiten (ohne Anschlussarbeiten), Bauausführungen sowie ähnliche Gewerke. Für alle Tätigkeiten gilt, dass geschützte Tätigkeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balara Hochbau GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung der bis zum 05.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren auf den Tabellenblättern 11 und 12. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 11.004.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben.
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