Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 12341
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Insolvenzprofil
Balkan International GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schloßstraße 6, 47179 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 12341
EUID
DER1202.HRA12341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 1/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Simo Zivkovic
Adresse
Goethestr. 10, 47179 Duisburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.04.2026
Stellungnahmefrist
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balkan International GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig ist und die Einstellung des Verfahrens erfolgen kann. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens und zur Schlussrechnung Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 49.003,85 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 17.778,16 EUR zur Verfügung steht. Das Verteilungsvernis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30391 eingetragene Internationale Gastronomie Verwaltungs GmbH, Goethestr. 10, 47179 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Simo Zivkovic
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 17.212,18 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
64 IN 1/20
Amtsgericht Duisburg, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30391 eingetragene Internationale Gastronomie Verwaltungs GmbH, Goethestr. 10, 47179 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Simo Zivkovic, Goethestr. 10, 47179 Duisburg
ist am 15.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 1/20
Amtsgericht Duisburg, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12341 eingetragenen Balkan International GmbH & Co. KG, Schloßstr. 6, 47179 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30391 eingetragene Internationale Gastronomie Verwaltungs GmbH, Goethestr. 10, 47179 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Simo Zivkovic
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 49.003,85 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 17.778,16 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
64 IN 1/20
Amtsgericht Duisburg, 26.05.2026
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