Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Balmes UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Zum Drahtzug 15, 57645 Nister
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26923
Stammkapital
2.000,00 EUR
EUID
DET2214V.HRB26923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 130/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder
Termine & Fristen
Stichtermin / Schlusstermin
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dachdeckermeisterbetrieb der Innung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Geschäftstätigkeit
Dachdeckerarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Montabaur anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder festgesetzt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters, ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, basierend auf einer Berechnungsmasse von 29.624,07 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 30.11.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 186.331,44 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 27.758,12 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten zur Verfügung, was einer voraussichtlichen Quote von 2 % entspricht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind Vergütu…
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 57 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um EUR zu erhöhen, da 57 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind die Ver…
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 29.624,07 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Ein Abschlag für Synergieeffekte aus der vorläufigen Verwaltung scheidet aus, da dort lediglich die MINDESTVERGÜTUNG festgesetzt wurde.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 164,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 47 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschl…
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 30.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin) hat das Geric…
14 IN 130/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balmes UG (haftungsbeschränkt), vertreten d.d. Geschäftsführer, Zum Drahtzug 15, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 26923), vertr. d.: Esther Maria Balems, GFin der Balmes UG (haftungsbeschränkt), Zum Drahtzug 15, 57645 Nister, (Geschäftsführerin) hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.331,44 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe 27.758,12 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten (Verwalterentgelt und
Gerichtskosten) zur Verfügung.
Voraussichtliche Quote für die Insolvenzgläubiger: 2%
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 30.09.2026
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