Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23095
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Insolvenzprofil
BAM Autocenter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Straße 132-166, 53902 Bad Münstereifel
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23095
EUID
DER3201.HRB23095
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 125/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Adresse
Zum Markt 10, 53894 Mechernich
Telefon
02443/904910
Termine & Fristen
Eröffnung
27.12.2023 , 13:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Prüfungstermin
22.03.2024
Einstellung
22.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Automobilhandel sowie der Betrieb von Kraftfahrzeugwerkstätten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAM Autocenter GmbH ist am 27.12.2023 um 13:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 09.10.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Müller ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.02.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 22.03.2024 statt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Am 22.04.2024 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 125/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Schafelsberg 12 , 53902 Bad …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 125/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Schafelsberg 12 , 53902 Bad Münstereifel
Geschäftszweig: Automobilhandel sowie der Betrieb von Kraftfahrzeugwerkstätten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.12.2023, um 13:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, Telefon: 02443/904910, Fax: 024439049130.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.03.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 125/23
Bonn, 27.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 125/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Sc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 125/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23095 eingetragenen BAM Autocenter GmbH, Kölner Straße 132 - 166, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mechthilde Gabriele Schwindt, Schafelsberg 12 , 53902 Bad Münstereifel
ist am 22.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 125/23
Amtsgericht Bonn, 25.04.2024
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