Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAMIS Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 31194
EUID
DEU1308.HRB31194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 84/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
08.07.2026
Frist zur Stellungnahme und Widerspruch
16.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAMIS Management GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat angeordnet, dass die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 08.07.2026 festgesetzt worden. Gläubigern steht es frei, der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens in Höhe von 2500,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz zu widersprechen. Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens haben die Gläubiger schriftlich bis zum 16.09.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAMIS Management GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31194
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters un…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAMIS Management GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31194
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 16.09.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
- Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 2500,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gem. § 5 Abs. 2 InsO und der unter Ziffer 2 genannten Punkte kann das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gem. §11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung) eingelegt werden.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt. Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. §11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden.
Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten:
Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerde-frist/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schrift-stück zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages.
Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift/Erin-nerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer/Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAMIS Management GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31194
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.07.2026 festgesetz…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 84/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAMIS Management GmbH, Mozartstraße 10, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31194
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Richter
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 08.07.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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