Am 10.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen der Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt eröffnet worden. Das Verfahren wird als Partikularverfahren nach § 354 InsO geführt. Gegenstand des Verfahrens ist das inländische Vermögen der Schuldnerin, deren Sitz in Frankfurt am Main liegt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Gläubiger, die elektronische Dokumente empfangen können, haben die Möglichkeit, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 10.09.2026 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen der Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt eröffnet worden. Das Verfahren wird als Partikularverfahren nach § 354 InsO geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügun…
Am 10.09.2026 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen der Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt eröffnet worden. Das Verfahren wird als Partikularverfahren nach § 354 InsO geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 07.12.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1457/26 S-77-: In dem Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen (Partikularverfahren nach § 354 InsO) der Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt, Hafenstraße 54, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 17488),
vertreten durch:
1. Saeed Zandi, (Geschäftsleiter),
2. Christian Franz Xaver Gaber, (Gesch…
810 IN 1457/26 S-77-: In dem Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen (Partikularverfahren nach § 354 InsO) der Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt, Hafenstraße 54, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 17488),
vertreten durch:
1. Saeed Zandi, (Geschäftsleiter),
2. Christian Franz Xaver Gaber, (Geschäftsleiter), wurde am 10.09.2026 um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 354 i.V.m. 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther, Hochstr. 35-37, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 42 73 12 12, Fax: 069/ 42 73 12 12, E-Mail: inso@floether-wissing.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1457/26 S-11-9 Am 10.09.2026 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen (Partikularverfahren nach § 354 InsO) Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt, Hafenstraße 54, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 17488),
vertreten durch:
1. Saeed Zandi, (Geschäftsführer),
2. Christian F…
810 IN 1457/26 S-11-9 Am 10.09.2026 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen (Partikularverfahren nach § 354 InsO) Bank Sepah-Iran Filiale Frankfurt, Hafenstraße 54, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 17488),
vertreten durch:
1. Saeed Zandi, (Geschäftsführer),
2. Christian Franz Xaver Gaber, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther, Hochstr. 35-37, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 42 73 12 12, Fax: 069/ 42 73 12 12, E-Mail: inso@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 23.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 07.12.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.09.2026
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