Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bannertotal UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 1, 76848 Lug
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32276
EUID
DET3403V.HRB32276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank
Kanzlei
BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse
Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
Telefon
0681/99 26 57-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
15.05.2026 , 12:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Werbeanlagen und Zubehör, insbesondere von Großflächendrucken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.05.2026 ist das Amtsgericht Pirmasens dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Bannertotal UG (haftungsbeschränkt) gefolgt und hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zugleich ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen künftig der Zustimmung des Verwalters. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu erbringen. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubigern eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bannertotal UG (haftungsbeschränkt), Herstellung und Vertrieb von Werbeanlagen und Zubehör, Hauptstraße 1, 76848 Lug (AG Zweibrücken, HRB 32276), vertr. d.: Marc Russell Moore, Hauptstraße 1, 76848 Lug, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 12:30 Uhr …
1 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bannertotal UG (haftungsbeschränkt), Herstellung und Vertrieb von Werbeanlagen und Zubehör, Hauptstraße 1, 76848 Lug (AG Zweibrücken, HRB 32276), vertr. d.: Marc Russell Moore, Hauptstraße 1, 76848 Lug, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, c/o BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Tel.: 0681/99 26 57-0, Fax: 0681/99 26 57-29, E-Mail: info@rae-blank.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.05.2026
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