Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAR Aus- und Rückbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Stepprather Hof 2, 41352 Korschenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 20988
EUID
DER1102.HRB20988
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 70/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Amelung
Adresse
Rather Straße 110a, 40476 Düsseldorf
Telefon
0211/68813373
Termine & Fristen
Antragseingang
09.04.2025
Eröffnung
01.09.2025 , 11:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.10.2025
Einsichtnahme Forderungstabelle
27.10.2025
Prüfungstermin
10.11.2025
Prüfungsstichtag nachträglich
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Innenausbau und Rückbau (bestehend aus den Tätigkeiten Trockenbau, Verputzarbeiten, Dämmarbeiten, Abrissarbeiten, Montage von Bauelementen, Reparatur von Fenstern und Türen, Fußbodenbelagsverlegearbeiten, Fliesenverlegung, Verlegung und Pflege von Holzböden, Treppenhaussanierung) und ferner Landschaftsbau sowie mit den vorbeschriebenen Tätigkeiten artverwandte Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAR Aus- und Rückbau GmbH ist am 01.09.2025 um 11:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.04.2025 von einem Gläubiger gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Amelung ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 20.10.2025. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen sind ab dem 27.10.2025 zur Einsicht niedergelegt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.11.2025; dieser Termin ist zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese nachträglichen Forderungen ist der 03.06.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen erhalten keinen Tabellenauszug.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des BAR Aus- und Rückbau GmbH, Am Stepprather Hof 2, 41352 Korschenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schrif…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 70/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des BAR Aus- und Rückbau GmbH, Am Stepprather Hof 2, 41352 Korschenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
502 IN 70/25
Amtsgericht Düsseldorf, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 70/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20988 eingetragene BAR Aus- und Rückbau GmbH, Am Stepprather Hof 2, 41352 Korschenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Bahr,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 70/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20988 eingetragene BAR Aus- und Rückbau GmbH, Am Stepprather Hof 2, 41352 Korschenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Bahr,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 11:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Amelung, Rather Straße 110a, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211/68813373, Fax: 021168813375.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.11.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 70/25
Düsseldorf, 01.09.2025
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