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Insolvenzprofil
Barberlegend UG (Haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 32864
EUID
DEG1312.HRB32864
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 22/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.07.2025
Schlusstermin
15.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Termin zum Schlusstermin, an dem die Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis stattfindet, ist auf den 15.08.2025 festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 78.965,04 EUR, wobei eine Masse von 6.732,63 EUR zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus Schneidewind hat die Regelvergütung sowie Auslagenpauschalen festsetzen lassen. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO), wobei für eventuelle Quotenzahlungen aus den Verfahren über Martin Krumbach (6.60 IN 28/24) und Oliver Schulz (6.70 IN 48/24) die Nachtragsverteilung angeordnet ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barberlegend UG (haftungsbeschränkt), Am Bassin 11, 14467 Potsdam wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Hinsichtlich eventueller Quotenzahlungen aus den Verfahren über das Vermögen des Herrn Martin Krumbach (6.60 IN 28/24) und des Her…
6.70 IN 22/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barberlegend UG (haftungsbeschränkt), Am Bassin 11, 14467 Potsdam wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Hinsichtlich eventueller Quotenzahlungen aus den Verfahren über das Vermögen des Herrn Martin Krumbach (6.60 IN 28/24) und des Herrn Oliver Schulz (6.70 IN 48/24) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Februar 2026, 6.70 IN 22/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, Brunnenallee 1 A, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach, Linden…
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, Brunnenallee 1 A, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach, Lindenallee 19 A , 14552 Michendorf
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ide Schneider & Partner, Hebbelstraße 50, 14467 Potsdam - hat der Verwalter am 23.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 21. Mai 2025, 6.70 IN 22/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, , vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach,
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO …
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, , vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach,
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 21. Mai 2025, 6.70 IN 22/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach
liegt das Verzeichnis der bei der Vertei…
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 22/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 78.965,04 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 6.732,63 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach,…
6.70 IN 22/23
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach,
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 33.006,74 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 4 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 22/23, Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach, Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte…
6.70 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Barberlegend UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam 32864), Am Bassin 11, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Grumbach, Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte Ide Schneider und Partner, Hebbelstraße 50, 14467 Potsdam, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 15.09.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2025, 6.70 IN 22/23
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