Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Barbiero GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hermannstr. 162 a, 44263 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 29183
EUID
DER2402.HRB29183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 9/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Lübkestraße 3, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
08.02.2024 , 10:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2024
Berichtstermin
30.04.2024
Prüfungstermin
30.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
- der Betrieb von Friseursalons im In- und Ausland, - der Vertrieb und Verkauf von Pflegeprodukten aller Art, - die Vergabe von Franchise-Rechten, - der Betrieb eines Online-Shops.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 08.02.2024 um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbiero GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29183, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 18.01.2024 bei Gericht eingegangen war. Zugleich wurden die Verfahren 258 IN 9/24, 258 IN 94/23, 258 IN 92/23 und 258 IN 89/23 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person der Insolvenzverwalterin und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung werden ab dem 11.04.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29183 eingetragenen Barbiero GmbH, Hermannstr. 162 a, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Redouan El Hamdi, Schragmüllerstr. 43, 44357 Dortmund
Geschäftszweig: de…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29183 eingetragenen Barbiero GmbH, Hermannstr. 162 a, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Redouan El Hamdi, Schragmüllerstr. 43, 44357 Dortmund
Geschäftszweig: der Betrieb von Friseursalons im In- und Ausland, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.02.2024, um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 258 IN 9/24 und 258 IN 94/23, 258 IN 92/23 und 258 IN 89/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 9/24
Amtsgericht Dortmund, 08.02.2024
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