Die Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen - in und für Organisationen und für Einzelpersonen. Außerdem ist Gegenstand der Betrieb eines Veranstaltungsortes, auch im Sinne einer öffentlichen Gaststätte. Daneben ist Gegenstand alles, was dem Zweck des Unternehmens dient; mittelbar oder unmittelbar.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der 05.12.2025 ist. Der verfügbare Massebestand belief sich zuletzt auf 12.282,20 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 35.751,94 EUR. Die Vergütung des Insolvenzwalters wurde festgesetzt. Das Verfahren ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 22/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), ist am 01.06.2026 g…
70 IN 22/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), wurde beschlosse…
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), wurde beschlosse…
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 15% beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), soll die Schluss…
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998 0, Fax: 069/36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.282,20 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 35.751,94 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter),
werden die Vergü…
70 IN 22/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARBIZZ GmbH, Hessen-Homburg-Platz 1, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91499), vertr. d.: 1. Michael Raven, Bürgerstraße 1, 63526 Erlensee, (Prokurist/Gesellschafter), 2. Alexander Häußermann, Schwarzbachstr. 3, 36381 Schlüchtern, (Gesellschafter),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 15 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998 0, Fax: 069/36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 13.878,64 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Zuschläge 15% fehlende Geschäftsunterlagen, Führungslosigkeit
Gesamtschau 15% Zuschlag
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 15.09.2025
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