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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barin Connect GmbH ist anhängig. Die Gläubigerversammlung hat am 10.09.2026 über die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff abzustimmen. Der Vergleich sieht die Zahlung von 80.000,00 € durch die AOK Bayern zur vollständigen Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche vor. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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