Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bartel Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 18432
EUID
DEG1312.HRB18432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 95/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartel Logistik GmbH sind wesentliche Verfahrensschritte erfolgt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Vergütung und die Auslagen festgesetzt, wobei ein Vermögenswert von 748.677,31 € zum Zeitpunkt der Eröffnung ermittelt wurde. Hierbei wurden Zuschläge für die Betriebsfortführung (19,16 %), die Insolvenzgeldvorfinanzierung (25 %) sowie Sanierungsbemühungen (20 %) gewährt. Im weiteren Verlauf wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus. Ein Widerspruch gegen die Forderungsfeststellung muss bis zum 11.03.2025 erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - hat der Verwalter am 04.04.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 17. April 2024, 6.70 IN 95/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Laut Gutachten vom 26.10.2023 betrug der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 748.677,31 €. Es wurde ein Zuschlag von 19,16 % für die Betriebsfortführung und 25 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung gewährt. Zudem wurde in Zuschlag für Sanierungsbemühungen in Höhe von 20 % gewährt. Es wurden Auslagen für zwei Monate festgesetzt. Zudem erfolgte die Festsetzung der Umsatzsteuer.
Der Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 95/23, Amtsgericht Potsdam, 4. Juni 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwä…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bartel Logistik GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 18432), Rathenower Straße 27, 14715 Milower Land OT Bützer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arndt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Rakow
- Verfahrensbevollmächtigte: Anchor Rechtsanwälte, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.03.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Februar 2025, 6.70 IN 95/23
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