Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BARTENSTEIN Academy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bavariafilmplatz 7 / Gbd. 32, 82031 Grünwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 251201
EUID
DED2601V.HRB251201
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1511 IN 538/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
30.07.2024 , 10:00 Uhr
Fristende Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen
22.10.2025
Fristende Einwendungen gegen Schlussverzeichnis/Schlussrechnung
29.12.2025
Aufhebung
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer privaten Aus- und Weiterbildungseinrichtung für die Textil- und Bekleidungsindustrie, die allgemeine Studiengänge und unternehmensspezifische Ausbildungsprogramme entwickelt und durchführt, Fach- und Führungskräfte qualifiziert sowie Beratungs- und Projektdienstleistungen für Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen und Forschung, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, für die Textil- und Bekleidungsindustrie und verwandte Branchen durchführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARTENSTEIN Academy GmbH ist ein Vergleich zur Abgeltung der Forderungen von Frau Alexandra Dehmel und Herrn Gerd Bittl-Fröhlich in Höhe von insgesamt 50.000,00 Euro vorgesehen; die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung hierüber war für den 30.07.2024 anberaumt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft und die Widerspruchsfrist für Beteiligte bis zum 22.10.2025 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis vorgelegt, wobei Einwendungen gegen diese Dokumente bis zum 29.12.2025 schriftlich einzureichen sind. Eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich 37.533,95 Euro ist vorhanden, wobei uneingeschränkt festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO einen Betrag von 193.006,82 Euro ausmachen. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hupe Gantenberg, Brienner Straße 25, 80333 München, Gz.: 003883-19/pg/mh
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexandr
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexandr
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hupe Gantenberg, Brienner Straße 25, 80333 München, Gz.: 003883-19/pg/mh
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem Vergleich, wonach sämtliche Forderungen zwischen Frau Alexandra Dehmel und Herrn Gerd Bittl-Fröhlich auf der einen Seite sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite durch Zahlung von jeweils Euro 25.000,00 somit insgesamt Euro 50.000,00 abgegolten sind
beziehungsweise
für den Fall, dass die Gläubigerversammlung der Vergleichslösung gemäß oben nicht zustimmt, die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gegenüber Frau Dehmel und Herrn Bittl-Fröhlich
wird bestimmt auf
Dienstag, 30.07.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hupe Gantenberg, Brienner Straße 25, 80333 München, Gz.: 003883-19/pg/mh
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 bis 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hupe Gantenberg, Brienner Straße 25, 80333 München, Gz.: 003883-19/pg/mh
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsa…
1511 IN 538/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7/ Gbd. 32, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Bittl-Fröhlich Gerd und Dehmel Alexa
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 251201
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hupe Gantenberg, Brienner Straße 25, 80333 München, Gz.: 003883-19/pg/mh
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7 / Gbd. 32, 82031 Grünwald findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 37.533,95 vorhanden. Hiervon in Abzug zu b…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BARTENSTEIN Academy GmbH, Bavariafilmplatz 7 / Gbd. 32, 82031 Grünwald findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 37.533,95 vorhanden. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls weitere Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Zu berücksichtigen sind uneingeschränkt festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 193.006,82. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1511 IN 538/20, niedergelegt.
veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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