Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bartschte Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 210514
EUID
DEP1103.HRB210514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 101/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.03.2025
Beschluss
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH ist anhängig. Im Februar 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen bzw. Änderungen bereits angemeldeter Forderungen geprüft, wobei ein Widerspruchstermin am 06.03.2025 angesetzt war. Im weiteren Verfahrensverlauf beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Wolfsburg hat diese Festsetzung durch Beschluss vom 12.03.2026 vorgenommen, wobei der festgesetzte Betrag zulasten der Insolvenzmasse geht. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht öffentlich bekannt zu geben. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag konnten binnen 10 Tagen nach Einstellung im Internet erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 101/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter festgesetzt worden…
25 IN 101/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Erhöhung für 27 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 26.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 27 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514),
vertreten durch:
Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, Kanzle…
Geschäfts-Nr. 25 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514),
vertreten durch:
Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, Kanzlei Dr. Wollring, Esplanade 23, 20354 Hamburg, hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 26.01.2026 die Festsetzung ihrer Mindestvergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 10 Tagen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), werden die bis zum 06.02.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen b…
Geschäfts-Nr. 25 IN 101/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), werden die bis zum 06.02.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 06.03.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 101/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der …
25 IN 101/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61 28 720-150, Fax: 0531/61 28 720-100, E-Mail: KWinter@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 23.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 101/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 23.09.2024 um…
25 IN 101/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 23.09.2024 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 25.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 101/24: Über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtsch.jur…
25 IN 101/24: Über das Vermögen der Bartschte Consulting GmbH, Zeppelinstr. 2, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 210514), vertr. d.: Christian Bartschte, Kamillenweg 13 a, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Wirtsch.jur. (LL.M.) Kristin Winter, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61 28 720-150, Fax: 0531/61 28 720-100, E-Mail: KWinter@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.01.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 05.11.2024
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