Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Odeonstraße 6, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 204193
EUID
DEP2305.HRB204193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
904 IN 378/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Schiffgraben 44, 30175 Hannover
Telefon
0511 7110410
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.05.2024
Prüfungstermin
13.08.2025
Schlusstermin
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und/oder Realisation sowie das Betreiben von gastronomischen Betrieben aller Art inclusive aller Nebenaspekte, jede Art von Handelstätigkeit, sowie die Automatenaufstellung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Christian Otto ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag zunächst auf den 30.05.2024 und später auf den 13.08.2025 bestimmt wurde. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand wurde mit 42.940,02 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 1.005.079,97 EUR sind zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, auf den 29.06.2026 festgelegt wurde. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzver…
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 48.668,69 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverz…
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Otto, Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511 7110410, Fax: 0511 71104110 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 42.940,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.005.079,97 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters …
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 53.435,65 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.721,97 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 58.157,62 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 12.971,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 518,84 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung …
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmel…
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmel…
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläu…
904 IN 378/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der base-cap Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Odeonstraße 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 204193), vertr. d.: Jörg Andreas Schorr, Haus 14E, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 20.08.2025
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