Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Siedlung Depot 12 a, 56218 Mülheim-Kärlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25603
EUID
DET2210V.HRB25603
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 16/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2026 , 10:25 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2026
Berichtstermin
23.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Straßen- und Tiefbau, Pflasterarbeiten, Werkverträge im Bau sowie Bausanierungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH ist am 13.02.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH ist am 13.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH ist am 13.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt. Am 01.07.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter hat die Durchführung des Verfahrens übernommen. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 02.09.2026 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 23.09.2026 festgelegt, an dem Anträge und Widersprüche bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH, Siedlung Depot 12a, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 25603), vertr. d.: Hidir Basibüyük, Bezirksstr. 6, 56377 Nassau, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
7 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH, Siedlung Depot 12a, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 25603), vertr. d.: Hidir Basibüyük, Bezirksstr. 6, 56377 Nassau, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 13.02.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 16/26 .
Über das Vermögen Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH, Siedlung Depot 12a, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 25603),
vertreten durch Hidir Basibüyük, Bezirksstr. 6, 56377 Nassau (Geschäftsführer),
wird am 01.07.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Re…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 16/26 .
Über das Vermögen Basibüyük Straßen- und Tiefbau GmbH, Siedlung Depot 12a, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 25603),
vertreten durch Hidir Basibüyük, Bezirksstr. 6, 56377 Nassau (Geschäftsführer),
wird am 01.07.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 23.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.07.2026.
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