Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 21398
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KY Bauträger GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21398
EUID
DET2210V.HRA21398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 64/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2026 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 11:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.09.2026
Berichtstermin
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG ist im Antragsverfahren anhängig. Am 13.02.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG wurde am 13.02.2026 zunächst mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG wurde am 13.02.2026 zunächst mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt worden. Am 01.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter bleibt im Hauptverfahren tätig. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 08.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person des Verwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses und zu weiteren Verfahrensschritten bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRA 21398), vertr. d.: 1. KY Beteiligungs-und Verwaltungs GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Koray Kocyigit, Ringstr. …
7 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRA 21398), vertr. d.: 1. KY Beteiligungs-und Verwaltungs GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Koray Kocyigit, Ringstr. 66b, 56191 Weitersburg, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 13.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 64/25.
Über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz HRA 21398), vertreten durch die
KY Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch
Koray Kocyigit, Ringstr. 66b, 56…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 64/25.
Über das Vermögen der KY Bauträger GmbH & Co.KG, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz HRA 21398), vertreten durch die
KY Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch
Koray Kocyigit, Ringstr. 66b, 56191 Weitersburg (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 28, 56073 Koblenz, wird am 01.07.2026 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 08.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 29.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (hier: Gebäude- und Freifläche, Kemmenauer Str. 23, 25 und 27 in Bad Ems, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Lahnstein von Bad Ems Blatt 7160), die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.07.2026.
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