Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Basic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eichenstraße 58, 41747 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 22630
EUID
DER1504.HRB22630
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 10/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Kölling
Adresse
Heiligenstraße 75, 41751 Viersen
Telefon
02162 8187100
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
19.03.2025
Eröffnung
01.09.2025 , 08:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.10.2025
Einsichtnahme Unterlagen
03.11.2025
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
01.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Kabelverlegung (Hochbau), die Gartenarbeit, der Tockenbau, der Holz- und Bautenschutz, das Aufstellen von Automaten, der Betrieb von Imbisstuben, der Betrieb von Schank und Gaststätten, Baudienstleistungen aller Art (Generalunternehmer), das Errichten von Häusern und alle damit verbundenen Tätigkeiten, die Sanierung von Häusern, insbesondere denkmalgeschütze Objete, die Asbestsanierung, die Schadstoffsanierung, der Abbruch und der Einbau von Wärmeverbundsystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 01.09.2025 um 08:17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Basic GmbH, Eichenstr. 58, 41747 Viersen, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers, der am 19.03.2025 bei Gericht eingegangen war. Zugleich wurden die Verfahren 46 IN 10/25, 46 IN 22/25 und 46 IN 25/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Kölling, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen, bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.12.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 03.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22630 eingetragenen Basic GmbH, Eichenstr. 58, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Basic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute,…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22630 eingetragenen Basic GmbH, Eichenstr. 58, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Basic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 08:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 46 IN 10/25 und 46 IN 22/25 und 46 IN 25/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tim Kölling, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen, Telefon: 02162 8187100, Fax: 0216281871020.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
46 IN 10/25
Mönchengladbach, 01.09.2025
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