Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9407
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Insolvenzprofil
Eichbaum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9407
EUID
DER2706.HRB9407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 10/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichbaum GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster prüft nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 14 und 15) im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.09.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9407 eingetragenen Eichbaum GmbH, Graf-von-Stauffenberg-Straße 27, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Eichbaum, Hammerse Straße 2…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9407 eingetragenen Eichbaum GmbH, Graf-von-Stauffenberg-Straße 27, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Eichbaum, Hammerse Straße 29, 48431 Rheine
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 14 und 15 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 10/23
Amtsgericht Münster, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9407 eingetragenen Eichbaum GmbH, Graf-von-Stauffenberg-Straße 27, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Eichbaum, Reiterstraße 25, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9407 eingetragenen Eichbaum GmbH, Graf-von-Stauffenberg-Straße 27, 48432 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Eichbaum, Reiterstraße 25, 48432 Rheine
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 13 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 10/23
Amtsgericht Münster, 11.11.2024
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