Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Basil & Mars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterufer 1, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 127120
EUID
DEK1101.HRB127120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 193/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Joachim Mars
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Restaurants und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Basil & Mars GmbH ist anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sollen geprüft werden. Ein Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 03.09.2026 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg angesetzt. Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, sowie der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 193/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127120 eingetragenen Basil & Mars GmbH, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Mars,
sollen die nachträglich angemelde…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 193/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127120 eingetragenen Basil & Mars GmbH, Alsterufer 1, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Mars,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 03.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 193/20
Amtsgericht Hamburg, 04.08.2026
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