Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 6791
EUID
DEW1215.HRB6791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 203/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.03.2024 , 12:00 Uhr
Schlusstermin
11.02.2025 , 10:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Förderung der Bildung und Integration von sozial Benachteiligten durch Personaldienstleistungen in Form von psychosozialer Beratung und Betreuung, der Beschäftigung und Vermittlung mit Hilfe von Instrumenten des Marktersatzes wie ABM, AGH und Bundesprogrammen zur Unterstützung Benachteiligter, im Sinne des SGB II und III. Die Förderung der Wohlfahrtspflege, insbesondere durch Beförderung von Kranken, Hilfsbedürftigen und Behinderten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASIS Gemeinnützige GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat einen Termin für die Gläubigerversammlung auf den 05.03.2024 um 12:00 Uhr bestimmt. In diesem Zusammenhang soll die Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte erfolgen: Der Geschäftsführer Frank Junkert zahlt an den Insolvenzverwalter zur Gesamtabgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung einen Betrag von 50.000,00 EUR. Die Bekanntmachung wurde am 24.01.2024 vom Amtsgericht Dessau-Roßlau veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASIS Gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde eine Gläubigerversammlung für den 05.03.2024 anberaumt, in der unter anderem die Zahlung von 50.000,00 EUR durch den Geschäftsführer Frank Junkert zur Gesamtabgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASIS Gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde eine Gläubigerversammlung für den 05.03.2024 anberaumt, in der unter anderem die Zahlung von 50.000,00 EUR durch den Geschäftsführer Frank Junkert zur Gesamtabgeltung von Ansprüchen aus der Geschäftsführerhaftung genehmigt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt und ein Schlusstermin für den 11.02.2025 bestimmt. Dieser Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit. Der verfügbare Massebestand beträgt 54.097,09 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 479.333,09 EUR zu berücksichtigen sind. Forderungen gemäß §§ 38 und 39 InsO können nicht bedient werden. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 73.850,18 EUR zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Die…
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 05.03.2024 um 12:00 Uhr, vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012
zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: Der Geschäftsführer Frank Junkert zahlt an den Insolvenzverwalter (in die Masse) zur Gesamtabgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung einen Betrag von 50.000,00 EUR.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlus…
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 11.02.2025 um 10.35 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
sowie zur Anhörung der Beteiligten zur eventuellen Einstellung des Verfahrens
wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 54.097,09 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 479.333,09 EUR Insolvenzforderungen .
Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 08.01.2025 die Vergü…
2 IN 203/22: In dem Insolvenzverfahren BASIS Gemeinnützige GmbH Anhalt-Bitterfeld, Am Holländer Weg 11, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 6791), vertr. d.: Frank Junkert, Gröbzig, Neue Str. 14, 06388 Südliches Anhalt, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 08.01.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 73850,18 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.01.2025
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