Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Basisorth GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 16030
EUID
DEX1721R.HRB16030
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 154/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Schubert
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
Termine & Fristen
Bekanntmachung 2
26.11.2025
Fristende Stellungnahme Vergütungsantrag
07.01.2026
Bekanntmachung 1
27.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Basisorth GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Schwarzenbek ist. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Olaf Schubert. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein korrigierter Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingereicht, zu dem den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmegelegenheit gegeben wurde. Es ist eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO vorgesehen, die den Schlusstermin ersetzt. Beteiligte konnten bis einschließlich 07.01.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einreichen. Der Beteiligten wurde zudem die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zum Vergütungsantrag abzugeben. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung können binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 154/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566…
1 IN 154/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
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wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen zu dem korrigierten Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 154/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566…
1 IN 154/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Basisorth GmbH, Hermsdorder Str. 1, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Schröder
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 16030
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung aller Beteiligten zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 26.11.2025
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