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Insolvenzprofil
Bassantrieb UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchstraße 13, 77855 Achern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 733474
EUID
DEB8535.HRB733474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden
Aktenzeichen
14 IN 333/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Josef Aulinger
Adresse
Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit KfZ-Teilen, Verkauf und Vermittlung von Geräten im Bereich der Telematik, die Überführung von Fahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bassantrieb UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren verblieben. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Baden-Baden, wobei die Registerführung beim Amtsgericht Mannheim erfolgt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Inso-Sachverständiger Till Teufel 2.
Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSNB1102000057413144
in der Kategorie "Abweisung mangels Masse" ACHTUNG: Löschfrist 6 Monate beachten Text: 14 IN 333/26 In dem Verfahren über den Antrag d.
Bassantrieb UG (haftungsbeschränkt), Alsenhof 1, 77886 Lauf, vertreten durch d…
Inso-Sachverständiger Till Teufel 2.
Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSNB1102000057413144
in der Kategorie "Abweisung mangels Masse" ACHTUNG: Löschfrist 6 Monate beachten Text: 14 IN 333/26 In dem Verfahren über den Antrag d.
Bassantrieb UG (haftungsbeschränkt), Alsenhof 1, 77886 Lauf, vertreten durch den Liquidator Andreas Manz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733474 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Aulinger, Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum, Gz.: 051218-26 ckn auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. zustellen (elektronisches EB) zustellen (elektronisches EB)14 IN 333/26 - 2 Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden Gutenbergstraße 17 76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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