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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bassmann Bau Aktiengesellschaft ist die Prüfung der bis zum 22.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 14.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
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