Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14571
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Insolvenzprofil
Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 14571
EUID
DER3101.HRB14571
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 161/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.08.2024 , 08:37 Uhr
Eröffnung
16.12.2024 , 08:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.05.2025
Niederlegung Forderungstabelle
12.05.2025
Berichtstermin
02.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH ist am 16.12.2024 um 08:54 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde versehentlich erst am 14.03.2025 veröffentlicht, weshalb der ursprüngliche Berichts- und Prüfungstermin vom 07.03.2025 sowie die Forderungsanmeldefrist nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden. Das Gericht hat daher einen neuen Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 02.06.2025 festgelegt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.05.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Zum Insolvenzverwalter ist Mag. jur. Helmut Hofbauer ernannt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH ist am 16.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.08.2024 angeordnet worden, wobei Mag. jur. Helmut Hofbauer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröff…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH ist am 16.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.08.2024 angeordnet worden, wobei Mag. jur. Helmut Hofbauer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss vom 16.12.2024 wurde derselbe zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Ursprünglich war der Berichts- und Prüfungstermin auf den 07.03.2025 angesetzt, doch da der Eröffnungsbeschluss versehentlich erst am 14.03.2025 veröffentlicht wurde, konnte dieser Termin nicht eingehalten werden. Das Gericht hat daher einen neuen Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 02.06.2025 festgelegt. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 02.05.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 12.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Gegen die aktuellen Beschlüsse steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde bzw. jedem Beteiligten die Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic und Frau Silke Börner,
Geschäftszweig: Betrieb…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic und Frau Silke Börner,
Geschäftszweig: Betrieb der Sanitär- und Heizungsinstallation u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.12.2024, um 08:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Aachen, 16.12.2024
Amtsgericht
Rey
Richter am Amtsgericht
92 IN 161/24
Amtsgericht Aachen, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic, und Frau Silke Börn…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic, und Frau Silke Börner,
wird festgestellt:
Der Eröffnungsbeschluss vom 16.12.2024 wurde versehentlich nicht rechtzeitig vor dem Stichtag des Berichts- und Prüfungstermins (07.03.2025) veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung erfolgte erst am 14.03.2025.
Zu den im Eröffnungsbeschluss aufgeführten Tagesordnungspunkten können daher keine Beschlussfassungen erfolgen.
Auch die Forderungsprüfung kann zum Stichtag 07.03.2025 nicht erfolgen, da der Prüfungstermin sowie die Frist zur Forderungsanmeldung und das Datum der Niederlegung der Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen nicht rechtzeitig vor dem Stichtag des Berichts- und Prüfungstermin veröffentlicht wurde.
Es ist daher ein neuer Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, sowie eine entsprechende Frist zur Forderungsanmeldung und das entsprechende Datum zur Niederlegung der Tabelle zu bestimmen.
Stichtag der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
- zur Person des Insolvenzverwalters
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 ABS: 3 InsO)
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer D 1.401 niedergelegt.
Im übrigen wird auf den Inhalt des Eröffnungsbeschluss vom 16.12.2024 verwiesen, welcher unter dem 14.03.2025 veröffentlicht wurde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 161/24
Amtsgericht Aachen, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic, und Frau …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 161/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14571 eingetragenen Bastkowski & Börner Haustechnik GmbH, Steinweg 33, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elvis Sisic, und Frau Silke Börner,
Geschäftszweig: Betrieb der Sanitär- und Heizungsinstallation u.a.
ist am 22.08.2024, um 08:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 161/24
Amtsgericht Aachen, 22.08.2024
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