Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WAG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202497
EUID
DEP1103.HRB202497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Helmut Dohrau
Adresse
An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
01.04.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf sowie die Erschließung und Entwicklung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WAG GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Braunschweig hat das Verfahren geführt, wobei die besondere Gläubigerversammlung im Amtsgericht Wolfsburg stattfindet. Für die Durchführung dieser besonderen Gläubigerversammlung wurde ein mündliches Verfahren angeordnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 01.04.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zur Veräußerung von schuldnerischem Grundbesitz in Bokensdorf. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 100/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WAG GmbH, An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 202497), vertr. d.: Helmut Dohrau, An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen…
25 IN 100/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WAG GmbH, An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 202497), vertr. d.: Helmut Dohrau, An der Tiergartenbreite 50, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 01.04.2025, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Bokensdorf
* Blatt 434, Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Bokensdorf
* Blatt 625, Nr. 2/zu1 und 6 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Bokensdorf
* Blatt 651, Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Bokensdorf
* Blatt 711, Nr. 1 und 3 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Bokensdorf
gemäß Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Gemeinde Bokensdorf zu UVZ.-Nr.112/2025 des Notars Dr. Winkler, Braunschweig, vom 04.02.2025.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 27.02.2025
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