Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau ASS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26264
EUID
DET2214V.HRB26264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Sedat Sadetin Altunsuyu
Adresse
Oppenheimer Straße 70, 55130 Mainz
Termine & Fristen
Stichtag schriftliches Verfahren
21.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau ASS GmbH ist eröffnet. Der Stichtag für das schriftliche Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung wurde auf den 21.09.2026 bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere der Ausbuchung bestehender Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer Sedat Sadetin Altunsuyu. Zustimmungen gelten als erteilt, wenn bis zu diesem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen endet am 21.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau ASS GmbH, Rengsdorfer Straße 5, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26264), vertr. d.: Sedat Sadetin Altunsuyu, Oppenheimer Straße 70, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird der Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung i…
21 IN 20/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau ASS GmbH, Rengsdorfer Straße 5, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26264), vertr. d.: Sedat Sadetin Altunsuyu, Oppenheimer Straße 70, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird der Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren entspricht, bestimmt auf den
21.09.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung die bestehenden Ansprüche gegenüber Herrn Sedat S. Altunsuyu gemäß § 43 Abs. 2 GmbH sowie gemäß § 15b InsO auszubuchen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 03.07.2026
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