Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bau & denkmalwert bauträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 75361
EUID
DER3306.HRB75361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 234/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
11.10.2024 , 15:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.12.2024
Berichtstermin
08.01.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
08.01.2025 , 09:30 Uhr
Gläubigerversammlung
16.09.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 11.10.2024 um 15:19 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bau & denkmalwert bauträger GmbH eröffnet. Das Verfahren ist ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EuInsVO. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 12.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Wegen Zahlungsunfähigkeit wurde das Verfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 08.01.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Auf diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 17.12.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bau & denkmalwert bauträger GmbH ist am 11.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde am 12.08.2024 von der Schuldnerin gestellt. Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bau & denkmalwert bauträger GmbH ist am 11.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde am 12.08.2024 von der Schuldnerin gestellt. Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich Berichtstermin und Prüfungstermin, ist für den 08.01.2025 anberaumt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 20.08.2026 wird ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich im Prozess vor dem Landgericht Köln für den 16.09.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 234/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB75361 eingetragenen bau & denkmalwert bauträger GmbH, gegründet am 05.03.2012, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreyer,
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 234/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB75361 eingetragenen bau & denkmalwert bauträger GmbH, gegründet am 05.03.2012, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreyer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 11.10.2024, um 15:19 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 08.01.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
insbesondere auch die Zustimmung zur Eigentumsübertragung der verbleibenden Wohnungseigentumseinheiten auf der Grundlage der geschlossenen Verträge mit den Erwerbern gegen Zahlung eines zu verhandelnden Restbetrages,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 234/24
Amtsgericht Köln, 11.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 234/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB75361 eingetragenen bau & denkmalwert bauträger GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreyer, Robert-Schuman-Str. 16…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 234/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB75361 eingetragenen bau & denkmalwert bauträger GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dreyer, Robert-Schuman-Str. 16, 51469 Bergisch Gladbach
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs in dem Prozess vor dem Landgericht Köln (Az. 18 O 129/17) gegen Herrn Otto.,
bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 234/24
Amtsgericht Köln, 20.08.2026
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