Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau GmbH Manthei & Berger
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
An den Bleichen 06, 18435 Stralsund
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 5410
EUID
DEN1209V.HRB5410
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 330/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Langhoff
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.06.2026
Schlusstermin
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hochbau, die Sanierung, der Neubau und die Fassadendämmung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau GmbH Manthei & Berger ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stralsund. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 63.389,99 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 14.769,47 Euro gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Langhoff hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Prüfung der bis zum 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 17) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist angesetzt. Stimmabgaben und Einwendungen können bis zum 06.07.2026 eingereicht werden. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 63389,99 Eur…
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 63389,99 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 14769,47 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des I…
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Langhoff, Carl-Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gew…
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlic…
91 IN 330/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 06.07.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 63389,99 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 14769,47 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stralsund Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils
frühere Zustellung ist maßgebend.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026
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