Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Behrends, Christian
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 201783
EUID
DEP2204.HRA201783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 104/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Stoll
Adresse
Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441/779 3081-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2026 , 12:00 Uhr
Eröffnung
19.06.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Berichtstermin
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Behrends ist am 19.06.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 13.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tim Stoll zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 07.09.2026 festgelegt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 23.06.2026 wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Christian Behrends, geboren am 20.10.1981, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (Amtsgericht Göttingen, HRA 201783), Reiherweg 12, 26639 Wiesmoor, ist am 13.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet…
9 IN 104/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Christian Behrends, geboren am 20.10.1981, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (Amtsgericht Göttingen, HRA 201783), Reiherweg 12, 26639 Wiesmoor, ist am 13.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/779 3081-0, Fax: 0441/779 3081-9, E-Mail: info@stoll-ra.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Behrends, geb. am 20.10.1981, Gökerstraße 130, 26384 Wilhelmshaven, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (AG Göttingen, HRA 201783), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkomm…
9 IN 104/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Behrends, geb. am 20.10.1981, Gökerstraße 130, 26384 Wilhelmshaven, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (AG Göttingen, HRA 201783), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Aurich, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 104/26 : Über das Vermögen des Christian Behrends, geb. am 20.10.1981, Gökerstraße 130, 26384 Wilhelmshaven, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (AG Göttingen, HRA 201783), ist am 19.06.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 261…
9 IN 104/26 : Über das Vermögen des Christian Behrends, geb. am 20.10.1981, Gökerstraße 130, 26384 Wilhelmshaven, Inhaber der Firma Servietten Wimmel e.K. (AG Göttingen, HRA 201783), ist am 19.06.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/779 3081-0, Fax: 0441/779 3081-9, E-Mail: info@stoll-ra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 23.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.