Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAU HAASE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 14830
EUID
DEW1215.HRB14830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 8/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2026
Eröffnung
18.03.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Prüfungstermin
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Hochbauunternehmens sowie Maurer-, Feuerungs- und Schornsteinbau, Abbrucharbeiten, Erd- und Tiefbauarbeiten und der Pflaster- und Wegebau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAU HAASE GmbH ist am 18.03.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.02.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist derselbe Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.06.2026. In einer späteren Bekanntmachung vom 27.03.2026 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, was zur Unzulässigkeit von Klagen gegen den Verwalter auf Befriedigung aus Masseansprüchen führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 8/26 In dem Insolvenzverfahren BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, Im Winkel 2, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit ang…
2 IN 8/26 In dem Insolvenzverfahren BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, Im Winkel 2, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 8/26: Über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikola…
2 IN 8/26: Über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.06.2026.
Bis zu diesem Termin müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).
Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen
dem Ablauf der Anmeldefrist (05.05.2026) und dem vorstehend genannte Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 8/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeo…
Az.: 2 IN 8/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAU HAASE GmbH, Köthener Straße 63 b, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14830), vertr. d.: Gert Schöbel, OT Wülknitz, 06369 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.02.2026
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