Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 22077
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Insolvenzprofil
BV Massiv-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22077
EUID
DEW1215.HRB22077
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 78/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Jessica Schönbrodt
Adresse
Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 26.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prü…
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zus…
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), soll die Schlu…
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Insolvenzverwalterin Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 5.203,03 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 387.098,36 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Sch…
59 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Massiv-Bau GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22077), vertr. d.: 1. Jessica Schönbrodt, Kirschberg 2A, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführerin), 2. Silke Diethe, Weißenfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.07.2026
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