Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Arbeiten im Bereich Garten- und Landschaftsbau und als Kanalreiniger sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Durchführung von Wasser-, Kanal-, Rohr-, Kommunikations- und Energieleitungsbau.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau Netzwerk OV GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fritzlar sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
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