Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau24immo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10813
EUID
DEM1405.HRB10813
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 58/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger
Rolle
partiell vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069-71679980
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.06.2026 , 11:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau24immo GmbH ist am 14.06.2026 um 11:45 Uhr die partielle vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüver bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 58/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau24immo GmbH, Auf dem Schützenrain 9, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10813), vertr. d.: Memet Otal, Blücherstraße 23, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 14.06.2026 um 11:45 Uhr die partiell vorläufige Verwaltung des Vermögen…
60 IN 58/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau24immo GmbH, Auf dem Schützenrain 9, 61231 Bad Nauheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10813), vertr. d.: Memet Otal, Blücherstraße 23, 61231 Bad Nauheim, (Geschäftsführer), ist am 14.06.2026 um 11:45 Uhr die partiell vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt JUDr. Thomas Krüger, Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069-71679980, Fax: 069-716799888, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 14.06.2026
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