Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bau3m GmbH & Co UG (haftungsbeschränkt) OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Bayern
Adresse
Max-Planck-Str. 6, 81675 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 105629
EUID
DED2601V.HRB105629
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1513 IN 589/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael George
Adresse
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon
+49(89) 212 314-0
Termine & Fristen
Antragseingang
22.02.2024
Eröffnung
13.06.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Widerspruchsfrist
03.09.2024
Antragsfrist Beschlussfassungen
03.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf und Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken und deren Verwaltung für eigene Zwecke, ferner wirtschaftliche Beratung und Projektsteuerung sowie Verwaltung für fremde Dritte (Mieten- und WEG-Verwaltung). Genehmigungspflichte Tätigkeiten nach § 34 c der GewO gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bau3m GmbH & Co UG (haftungsbeschränkt) OHG ist am 13.06.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsteller war das Insolvenzgericht München, bei dem der Antrag bereits am 22.02.2024 eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael George bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich nach § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Beteiligte haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 03.09.2024 schriftlich zu widersprechen. Anträge auf Beschlussfassungen über verschiedene Angelegenheiten gemäß InsO müssen ebenfalls bis zum 03.09.2024 gestellt werden, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Der Insolvenzverwalter führt die Zustellungen durch.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 589/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
bau3m GmbH & Co UG (haftungsbeschränkt) OHG, Carl-Orff-Bogen 217, 80939 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen Baubüro Wagner UG und UNIT + N GmbH, diese vertreten durch die Geschä…
1513 IN 589/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
bau3m GmbH & Co UG (haftungsbeschränkt) OHG, Carl-Orff-Bogen 217, 80939 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen Baubüro Wagner UG und UNIT + N GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner Natallia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 105629
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Technische Bauleitung und Bauplanung sowie Projektleitung im Baubereich
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.06.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael George
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89) 212 314-0
Telefax: +49(89) 212 314-30
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.09.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.02.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.06.2024
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