Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 53128

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bauconcept Planungs- und Bauleistungsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Duisburger Str. 21, 40885 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 53128
EUID
DER1101.HRB53128

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 193/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2026 , 08:15 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Bauleistungen aller Art, insbesondere Hochbauten und Fliesenlegerarbeiten sowie die Vermittlung von Architektur- und Ingenieurleistungen sowie die Übernahme von Bauleitungen. Die Tätigkeit als Generalunternehmung, Verkauf von Baumaterialen sowie Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Die Durchführung jeglicher Art von Bauträgermaßnahmen, der Ankauf und die Veräußerung sowie Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vorbereitung, Durchführung, Sanierung und Baubetreuung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen, auf eigene oder fremde Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 05.08.2026 um 08:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauconcept Planungs- und Bauleistungsgesellschaft mbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 193/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 53128 eingetragenen Bauconcept Planungs- und Bauleistungsgesellschaft mbH, Duisburger Straße 21, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…

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