Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Erbringung von Bauleistungen aller Art, insbesondere Hochbauten und Fliesenlegerarbeiten sowie die Vermittlung von Architektur- und Ingenieurleistungen sowie die Übernahme von Bauleitungen. Die Tätigkeit als Generalunternehmung, Verkauf von Baumaterialen sowie Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Die Durchführung jeglicher Art von Bauträgermaßnahmen, der Ankauf und die Veräußerung sowie Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vorbereitung, Durchführung, Sanierung und Baubetreuung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen, auf eigene oder fremde Rechnung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 05.08.2026 um 08:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauconcept Planungs- und Bauleistungsgesellschaft mbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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