Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bauconn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42790
EUID
DEM1114.HRB42790
Insolvenzgericht
Gericht
AG Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 87/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
16.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauconn GmbH wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 87/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 42790), vertr. d.: Slavko Josic, Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemelde…
8 IN 87/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 42790), vertr. d.: Slavko Josic, Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 87/24: Am 26.09.2024 um 11:10 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 42790), vertr. d.: Slavko Josic, Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Ges…
Geschäftsnummer: 8 IN 87/24: Am 26.09.2024 um 11:10 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 42790), vertr. d.: Slavko Josic, Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 08.11.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 29.11.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 29.11.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 42790),
vertreten durch: Slavko Josic, ehemals:Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, derzeit unbekannten Aufenthalts (Geschäftsführer),
wird heute um 11:10 Uhr das …
8 IN 87/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 42790),
vertreten durch: Slavko Josic, ehemals:Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, derzeit unbekannten Aufenthalts (Geschäftsführer),
wird heute um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.09.2024
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