Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baudekor Rohls GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 4880
EUID
DEM1405.HRB4880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 21/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Uwe Heppner-Rohls
Adresse
Erwin-Mengel-Straße 8, 63679 Schotten
Termine & Fristen
Aufhebung
17.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baudekor Rohls GmbH ist am 17.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Friedberg (Hessen) geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 21/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baudekor Rohls GmbH, Erwin-Mengel-Straße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4880), vertr. d.: Uwe Heppner-Rohls, Erwin-Mengel-Straße 8, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung v…
60 IN 21/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baudekor Rohls GmbH, Erwin-Mengel-Straße 8, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 4880), vertr. d.: Uwe Heppner-Rohls, Erwin-Mengel-Straße 8, 63679 Schotten, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17.07.2026
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