Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baudienst GmbH Rostock
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
An der Jägerbäk 11, 18069 Rostock
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 6543
EUID
DEN1206V.HRB6543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
62 IN 310/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt
Adresse
Rungestraße 17, 18055 Rostock
Termine & Fristen
Schlusstermin
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Gerüstbauarbeiten sowie die Vermietung von Gerüsten und Erd-, Straßenbau- sowie Plasterarbeiten und Ausbauleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baudienst GmbH Rostock ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Guido Bohn vertreten. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 290.724,12 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 134.145,10 Euro gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt hat seine Vergütung und die zu erstattenden Auslagen gemäß Antrag vom 05.02.2026 festsetzen lassen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt. Es erfolgt eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Einwendungen und Stimmabgaben können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 24.04.2026 bei dem Amtsgericht Rostock erhoben werden. Stellungnahmen und Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörte…
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 24.04.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 290724,12 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 134145,1 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverw…
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Rungestraße 17, 18055 Rostock, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 290724,12 Euro zu berück…
62 IN 310/20
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In dem Insolvenzverfahren d.
Baudienst GmbH Rostock, An der Jägerbäk 9, 18069 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Guido Bohn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 6543
- Schuldnerin -
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In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 290724,12 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 134145,1 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 13.03.2026
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